Verschärfte Maskenpflicht (FFP2) im ÖPNV bei Inzidenzen über 100
Das neue Infektionsschutzgesetz, welches seit dem 26. April gültig ist, schreibt vor, dass im öffentlichen Nahverkehr (Busse und Bahnen) verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden muss, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.
Erst wenn der Wert anschließend an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder außer Kraft gesetzt.
Die dazugehörige Pressemitteilung des VRM können Sie unten herunterladen.
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