Verschärfte Maskenpflicht (FFP2) im ÖPNV bei Inzidenzen über 100

Das neue Infektionsschutzgesetz, welches seit dem 26. April gültig ist, schreibt vor, dass im öffentlichen Nahverkehr (Busse und Bahnen) verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden muss, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

Erst wenn der Wert anschließend an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder außer Kraft gesetzt.

 

Die dazugehörige Pressemitteilung des VRM können Sie unten herunterladen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 28. April 2021

Weitere Meldungen

Sperrung Zollhaus-Burgschwalbach

Ab dem 15.04.2024 beginnt die Baumaßnahme Burgschwalbach. Hierzu wird die K64 in Richtung ...

Abitur 2024 - "District 13" verabschiedet sich